AGB für Pauschalreisen des PASS-REISEBÜRO

(Stand 21.11.2025 – gültig für alle ab diesem Datum geschlossenen Verträge)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom PASS-REISEBÜRO selbst durchgeführten Pauschalreisen gemäß §§ 651a ff. BGB und der EU-Pauschalreiserichtlinie (EU 2015/2302).
Für Motorradreisen und Eigenveranstaltungen gelten zusätzlich die besonderen Teilnahme- und Transportbedingungen gemäß Ziffer 10.

1. Reiseveranstalter und Vertragsgrundlagen

Reiseveranstalter: PASS-REISEBÜRO
Die Vertragsgrundlagen sind:
•    die jeweilige Reiseausschreibung,
•    diese AGB,
•    die Reisebestätigung einschließlich der Pflichtinformationen gemäß Art. 250 §§ 1–3 EGBGB.
Individuelle Absprachen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsabschluss
1.    Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an.
2.    Die Anmeldung kann schriftlich, online, telefonisch oder persönlich erfolgen.
3.    Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung zustande.
4.    Weicht die Bestätigung vom Angebot ab, gilt sie als neues Angebot, das 4 Tage verbindlich bleibt. Eine Annahme erfolgt durch ausdrückliche Zustimmung oder Zahlung.
5.    Bei Online-Buchungen gelten Art. 250 § 3 EGBGB.

3. Zahlung
1.    Das PASS-REISEBÜRO verfügt über eine gesetzliche Insolvenzabsicherung; der Sicherungsschein wird mit der Reisebestätigung übermittelt.
2.    Anzahlung: 30 % des Reisepreises zzgl. gebuchter Versicherungen nach Reisebestätigung.
3.    Restzahlung: 28 Tage (4 Wochen) vor Reisebeginn.
4.    Bei kurzfristigen Buchungen ab 28 Tagen vor Reisebeginn ist der Gesamtpreis sofort fällig.
5.    Erfolgt keine Zahlung trotz Mahnung, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und Stornokosten nach Ziffer 6 berechnen.

4. Reiseleistungen

Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus Reisebeschreibung und Reisebestätigung.
Nicht Bestandteil der Veranstalterleistungen sind insbesondere:
•    individuelle Ausgaben,
•    Kraftstoff, Maut, Parkgebühren,
•    Verpflegung außerhalb der ausgeschriebenen Leistungen,
•    versicherungsbezogene Fremdleistungen,
•    optionale Zusatzleistungen (z. B. Ausflüge, Mietmotorräder).
Angaben zu Strecken, Witterung, Schwierigkeitsgraden oder Etappenlängen sind unverbindliche Richtwerte.

5. Änderungen von Leistungen und Preisen
1.    Unerhebliche Änderungen, die den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen, sind zulässig (z. B. wetterbedingte Routenanpassungen, gleichwertige Unterkunftswechsel).
2.    Preisänderungen bis 20 Tage vor Reisebeginn sind möglich bei geänderten
o    Transportkosten,
o    Steuern/Gebühren (Hafen, Flughäfen, Sicherheitskosten),
o    Wechselkursen.
3.    Der Reisende wird unverzüglich informiert. Preissenkungen werden entsprechend weitergegeben.
4.    Wesentliche Änderungen berechtigen zum kostenlosen Rücktritt.

6. Rücktritt des Reisenden (Stornierung)

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung.
Stornokosten (neue Staffel)
•    bis 99 Tage vor Reisebeginn: 30 %
•    98–59 Tage: 50 %
•    58–29 Tage: 70 %
•    28–8 Tage: 90 %
•    ab 7 Tagen / Nichtantritt: 95 %
Der Reisende kann geringere Kosten nachweisen.
Besondere Hinweise
Bei Flugleistungen oder gebuchten Transportleistungen (z. B. Motorradtransporte durch Logistikpartner) können abweichende, höhere Kosten anfallen.

7. Umbuchungen und Vertragsübertragungen
1.    Umbuchungen bis 60 Tage vor Reisebeginn: 150 € Gebühr.
2.    Danach gelten Umbuchungen als Rücktritt mit Neubuchung.
3.    Namensänderungen bis 29 Tage vor Reisebeginn:
o    99 € bei Auslandsreisen mit Flug
o    49 € bei Inlandreisen
4.    Der Ersatzteilnehmer muss alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
5.    Ablehnung ist zulässig, wenn der Dritte die Bedingungen nicht erfüllt.

8. Rücktritt durch PASS-REISEBÜRO

Der Veranstalter kann zurücktreten:
•    bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (Mitteilung spätestens 30 Tage vor Beginn),
•    bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (z. B. Naturkatastrophen, politische Lage, Epidemien).
Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

9. Reisemängel, Abhilfe und Haftung

Mängel sind der Reiseleitung oder dem PASS-REISEBÜRO unverzüglich mitzuteilen.
Unterbleibt die Meldung, entfallen Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz.
Haftung erfolgt gemäß §§ 651a ff. BGB.
Keine Haftung besteht bei:
•    witterungs- oder verkehrsbedingten Verzögerungen,
•    typischen Risiken von Motorradreisen,
•    Defekten am Kundenmotorrad,
•    Verlust persönlicher Ausrüstung.
Die Haftung für Sachschäden ist – außer bei Personen- oder Gesundheitsschäden – auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt.

10. Besonderheiten bei Motorradreisen (Eigenveranstaltungen)

10.1 Teilnahmevoraussetzungen

Für alle Motorradreisen gelten verbindlich:
•    sicheres Beherrschen des Motorrads, insbesondere in Spitzkehren,
•    Fähigkeit, Tagesetappen von ca. 220–330 km zu bewältigen,
•    gültiger Führerschein,
•    vollständige, funktionsfähige Schutzausrüstung (Helm, Protektoren etc.),
•    eigenverantwortliche Fahrweise; der Guide ist kein Fahrlehrer,
•    technisch einwandfreier, verkehrssicherer Zustand des Motorrads (Eigenverantwortung).
Der Veranstalter kann die Teilnahme verweigern, wenn die Sicherheit der Gruppe gefährdet wäre.

10.2 Motorradtransport – Maße, Bedingungen & Zuschläge

Für den Motorradtransport gelten verbindliche Maximalmaße:
•    Motorräder über 2,40 m Länge können nur nach vorheriger Absprache und ggf. gegen Aufpreis transportiert werden.
•    Motorräder mit einer Breite
o    90–95 cm: Aufpreis 59 €
o    96–100 cm: Aufpreis 99 €
o    über 100 cm: Transport nur nach individueller Abstimmung möglich
Die Maße werden bei der Verladung verbindlich überprüft.
Transportausschluss bei Nichteinhaltung
Wenn die tatsächlichen Maße des Motorrads die oben genannten Maximalgrenzen überschreiten und dadurch ein sicherer oder technisch möglicher Transport nicht gewährleistet werden kann, kann der Transport nicht durchgeführt werden.
In diesem Fall gelten die regulären Stornokosten gemäß Ziffer 6.

10.3 Motorradwechsel

Ein Wechsel des Motorrads ist bis spätestens 7 Tage vor Abreise möglich.
Das neue Motorrad muss alle Transport- und Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Andernfalls kann der Transport ausgeschlossen werden (Stornokosten gemäß Ziffer 6).

11. Mitwirkungspflichten des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet:
•    Reiseunterlagen sofort zu prüfen,
•    Mängel unverzüglich zu melden,
•    Einreise-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen einzuhalten,
•    den Anweisungen der Reiseleitung zu folgen,
•    sich gruppenverträglich und sicherheitsgerecht zu verhalten.

12. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reisende ist für die Einhaltung aller Bestimmungen selbst verantwortlich.
Kosten aus Verstößen (z. B. Rückbeförderung) trägt der Reisende.

13. Beistandspflicht (§ 651q BGB)

Der Veranstalter leistet im Notfall Beistand.
Bei selbstverschuldeten Umständen (z. B. Verlust von Dokumenten) können Kosten berechnet werden.

14. Haftungsbeschränkung für Gepäck, Motorrad & Ausrüstung

Keine Haftung besteht bei:
•    Diebstahl,
•    Witterungsschäden,
•    unsachgemäßer Verpackung durch den Kunden.
Empfohlen werden insbesondere:
•    Reiserücktrittsversicherung,
•    Auslandskrankenversicherung,
•    Motorradtransportversicherung,
•    Fahrzeugschutzbrief oder Vollkaskoversicherung.

15. Foto- und Videoaufnahmen

Während Gruppenreisen können Fotos und Videos zu Dokumentations- und Erinnerungszwecken erstellt werden.
Eine Verwendung zu Werbezwecken erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Reise verarbeitet.
Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des PASS-REISEBÜRO.

17. Online-Streitbeilegung / Verbraucherstreitbeilegung

Hinweis auf die EU-OS-Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Der Veranstalter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor erbraucherschlichtungsstellen teil.

18. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter ist dessen Sitz.
Für Klagen gegen den Reisenden gilt dessen Wohnsitz, es sei denn, er ist Kaufmann oder juristische Person.

19. Kontakt / Impressum

PASS-REISEBÜRO
Inh. Udo Pass (Einzelunternehmer)
Markt 2
40721 Hilden
Telefon: +49210355542
E-Mail: info@pass.reise
Website: www.pass.reise